Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der eproX GmbH, Leopoldstr. 2-8, 32051 Herford (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software AVA einschließlich der zugehörigen Dienste.
(2) AVA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Desktop-Software AVA für macOS und Windows zur automatisierten Firmenrecherche und Vertriebssignal-Erkennung zur Verfügung. Die Software wird als Download bereitgestellt.
(2) Teile der Verarbeitung laufen auf dem Rechner des Kunden. Die Recherche öffentlicher Unternehmens- und Kontaktdaten, die Kontingentzählung, die Verwaltung von Organisationen sowie die Weiterleitung von KI-Aufrufen über den Organisationsschlüssel laufen über Server des Anbieters in Frankfurt am Main (nachfolgend "AVA-Substrat"). Welche Daten wo verarbeitet werden, beschreibt die Datenschutzerklärung.
(3) Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website ava.bi zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Funktionen, die dort als "in Arbeit", "in Einführung", "experimentell", "Beta" oder "auf Anfrage" gekennzeichnet sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Der Anbieter kann sie jederzeit ändern oder einstellen.
(4) Der Anbieter entwickelt AVA laufend weiter. Er darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der Kern der vertraglich geschuldeten Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Konto, Organisationen und Mitglieder
(1) Die Nutzung setzt ein Benutzerkonto voraus. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich über eine missbräuchliche Nutzung.
(2) Der Kunde kann eine Organisation anlegen und weitere Benutzer als Mitglieder aufnehmen. Administratoren der Organisation können Funktionen vorgeben, KI-Anbieter und Modelle festlegen, Limits je Mitglied setzen und Module abschalten. Der Kunde ist für das Verhalten seiner Mitglieder wie für eigenes Verhalten verantwortlich.
(3) Mitglieder können Recherchen und Radar-Firmen innerhalb der Organisation teilen. Geteilte Recherchen werden von anderen Mitgliedern lesend eingesehen und können in deren Bestand übernommen werden; eine Übernahme verbraucht kein zusätzliches Kontingent. Die Freigabe kann zurückgenommen werden. Der Kunde stellt sicher, dass das Teilen innerhalb seiner Organisation zulässig ist.
§ 4 Lizenzmodelle, Kontingent und Preise
(1) AVA wird in folgenden Lizenzmodellen angeboten:
- Kostenlos: bis zu 25 Firmen insgesamt, ohne zeitliche Begrenzung
- Starter: 500 Firmen je Kalendermonat, monatlich kündbar
- Pro: 2.000 Firmen je Kalendermonat, monatlich kündbar
- Enterprise: individuelle Vereinbarung
(2) Die aktuellen Preise stehen auf der Website ava.bi. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Das Kontingent bezeichnet die Zahl der Firmen, die innerhalb eines Kalendermonats neu recherchiert oder verarbeitet werden können. Es wird zu Beginn jedes Kalendermonats neu bereitgestellt. Nicht verbrauchtes Kontingent verfällt und wird nicht auf den Folgemonat übertragen. Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon jeweils am Vertragstag des Kunden; Kontingentzeitraum und Abrechnungszeitraum können daher voneinander abweichen.
(4) Die Übernahme einer von einem anderen Mitglied geteilten Recherche verbraucht kein Kontingent. Der Anbieter kann eine missbräuchliche Nutzung des Kontingents, insbesondere eine Umgehung durch Mehrfachkonten, unterbinden.
§ 5 Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Kostenpflichtige Abonnements werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet. Die Zahlung erfolgt im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode.
(2) Schlägt eine Zahlung fehl, informiert der Anbieter den Kunden und räumt eine Karenz von 14 Tagen ein. Nach Ablauf der Karenz ohne Zahlungseingang werden neue Importe und Radar-Läufe gesperrt; der lesende Zugriff auf bereits recherchierte Daten bleibt möglich. Nach Zahlungseingang wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
(3) Das Recht des Anbieters, bei anhaltendem Zahlungsverzug außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 6 Sammelabrechnung für Organisationen
(1) Soweit der Anbieter dies anbietet, kann eine Organisation ein Lizenzmodell (Starter oder Pro) für alle ihre Mitglieder wählen und erhält eine Sammelrechnung.
(2) Abgerechnet wird nach Belegungsmonat: je Mitglied und angebrochenem Kalendermonat. Ein Wechsel in ein höheres Lizenzmodell wirkt sofort, ein Wechsel in ein niedrigeres ab dem Folgemonat. Das Kontingent steht der Organisation gemeinsam zur Verfügung.
(3) Die Zahlung erfolgt per Karte oder SEPA-Lastschrift; eine Zahlung auf Rechnung mit Zahlungsziel bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Tritt ein Mitglied mit einem eigenen kostenpflichtigen Abonnement einer Sammelabrechnung bei, endet das persönliche Abonnement zum Ende seiner laufenden Abrechnungsperiode.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für die Dauer des Vertrages ein.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen oder unterzulizenzieren, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
(3) Der Kunde darf die Software auf mehreren Geräten installieren, sofern diese von ihm selbst oder von Mitgliedern seiner Organisation genutzt werden.
(4) Die durch AVA recherchierten Daten darf der Kunde für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe der Daten an Dritte als eigenständiges Produkt ist nicht gestattet.
§ 8 KI-Dienste Dritter
(1) AVA nutzt für Chat und Hintergrund-Verarbeitung KI-Modelle. Der Kunde wählt, ob er ein lokales Modell, einen eigenen API-Schlüssel bei einem Drittanbieter (etwa OpenAI, Anthropic, Google, Mistral, DeepSeek, xAI oder Qwen) oder den Schlüssel seiner Organisation einsetzt.
(2) Bei Nutzung eines eigenen Schlüssels oder eines Organisationsschlüssels besteht das Vertragsverhältnis über die KI-Leistung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Die Kosten werden vom Drittanbieter nach dessen Preisliste abgerechnet. Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Drittanbieters verantwortlich. Kostenangaben des Anbieters zu KI-Diensten sind unverbindliche Schätzungen.
(3) Beim Organisationsschlüssel leitet der Anbieter Anfragen der Mitglieder über das AVA-Substrat an den Drittanbieter weiter, ohne den Schlüssel den Mitgliedern offenzulegen. Verbrauch und Limits werden je Mitglied gezählt. Eigene Schlüssel der Mitglieder kann der Anbieter nicht messen.
(4) Die Anbindung eines ChatGPT-Abonnements ist eine experimentelle Zusatzfunktion. Sie beruht auf einer von OpenAI nicht offiziell dokumentierten Schnittstelle und deckt ausschließlich den Chat ab. Der Anbieter übernimmt für Verfügbarkeit, Modellwahl und Fortbestand dieser Anbindung keine Gewähr und kann sie jederzeit einstellen. Der Kunde prüft selbst, ob die Nutzung mit den Bedingungen von OpenAI vereinbar ist.
(5) Deep Research läuft ausschließlich über OpenAI und wird nur ausgeführt, wenn der Kunde die Funktion ausdrücklich aktiviert. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Kunde gegenüber OpenAI.
(6) Ausgaben von KI-Modellen sind Hinweise. Sie stellen keine Prüfung der Rechts- oder Geschäftslage eines Unternehmens dar und ersetzen keine eigene Prüfung durch den Kunden.
§ 9 LinkedIn und andere Drittplattformen
(1) Das LinkedIn-Modul liest nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit dessen eigenem LinkedIn-Login. Es führt keine Likes, Kommentare oder Nachrichten im Namen des Kunden aus.
(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Nutzung mit den Nutzungsbedingungen von LinkedIn, Vorgaben seines Arbeitgebers und geltendem Recht vereinbar ist. Der Anbieter weist darauf hin, dass LinkedIn automatisierte Nutzung erkennen und Konten einschränken oder sperren kann. Für solche Maßnahmen von Drittplattformen haftet der Anbieter nicht.
(3) Entsprechendes gilt für angebundene CRM-Systeme, Telegram, E-Mail und andere Dienste Dritter.
§ 10 Datenschutz und Verantwortlichkeit
(1) Der Kunde ist für die von ihm veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten in AVA Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er prüft insbesondere Rechtsgrundlage, Informationspflichten und Aufbewahrungsdauer der von ihm erfassten Kontaktpersonen.
(2) Der Anbieter stellt hierfür Werkzeuge bereit, darunter einen Herkunftsnachweis je Kontaktperson, einen vorformulierten Informationstext nach Art. 14 DSGVO, eine Löschfunktion mit Sperre gegen erneute Erfassung sowie eine einstellbare Aufbewahrungsfrist. Kontaktpersonen ohne neue Beobachtung werden nach Ablauf der eingestellten Frist (Standard 180 Tage, einstellbar zwischen 30 und 3650 Tagen) automatisch entfernt. Die Nutzung dieser Werkzeuge ersetzt keine rechtliche Prüfung durch den Kunden.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(4) Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der Produktbeschreibung genannten Funktionen entspricht.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der durch die Software aus öffentlichen Quellen (Handelsregister, Bundesanzeiger, LinkedIn, Websites) abgerufenen Daten sowie für die Ergebnisse von KI-Modellen.
(3) Für Funktionen nach § 2 Abs. 3 sowie für Störungen, die auf Dienste Dritter, Änderungen an öffentlichen Datenquellen oder auf die IT-Umgebung des Kunden zurückgehen, übernimmt der Anbieter keine Gewähr.
§ 12 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des AVA-Substrats. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird außerhalb einer gesonderten Enterprise-Vereinbarung nicht zugesichert.
(2) Der Anbieter darf Wartungsarbeiten durchführen, die zu vorübergehenden Einschränkungen führen können. Geplante Wartung kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an.
(3) Hintergrunddienste der Software laufen auf dem Rechner des Kunden und setzen voraus, dass die Software gestartet ist und eine Netzverbindung besteht.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von Diensten Dritter nach § 8 und § 9 entstehen, insbesondere für Kosten bei KI-Anbietern und für Maßnahmen von Drittplattformen gegen Konten des Kunden.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Das kostenlose Lizenzmodell ist zeitlich unbegrenzt und kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
(2) Kostenpflichtige Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode erfolgen.
(3) Bei einer Sammelabrechnung kündigt die Organisation für alle Mitglieder. Für den Wechsel des Lizenzmodells gilt § 6 Abs. 2.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren. Danach darf der Anbieter die Daten des Kunden löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist, insbesondere wegen Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der technischen Gegebenheiten oder des Leistungsumfangs, und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026